Allgemeines zur Erfassung der Wahlberechtigten

Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz

Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Dabei ist zwischen der Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz (für Europawahlen) zu unterscheiden. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle (Europa-)Wählerverzeichnis erstellt.

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen.

Detaillierte Informationen zum Thema "Erfassung der Wahlberechtigten – Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) hingegen müssen einen Antrag auf Eintragung in die bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz stellen.

Detaillierte Informationen zum Thema "Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz – Auslandsösterreicher" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen selbst einen Antrag stellen, um in der Europa-Wählerevidenz erfasst zu werden; in die lokalen Wählerevidenzen (für die Teilnahme an Gemeinderatswahlenbzw. in Wien an Bezirksvertretungswahlen) werden diese Personen von Amts wegen eingetragen.

Detaillierte Informationen zum Thema "Wahlberechtigung – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Einsichtnahme in die (Europa-)Wählerevidenz

In die (Europa-)Wählerevidenz einer Gemeinde kann jederzeit Einsicht genommen werden und ein Berichtigungsantrag gestellt werden (einen Berichtigungsantrag betreffend die Wählerevidenz kann von allen Österreicherinnen/Österreichern, betreffend die Europa-Wählerevidenz zusätzlich auch von nicht österreichischen EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern gestellt werden).

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

In das aus der jeweiligen (Europa-)Wählerevidenz vor einer Wahl gebildete Wählerverzeichnis kann im Einsichtszeitraum vor dieser Wahl Einsicht genommen und ein Berichtigungsantrag gestellt werden (detaillierte Informationen hierzu finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at unter "Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich", "Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher) " und "Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich".

Hinweis

Nur wer vor einer Wahl im Wählerverzeichnis erfasst ist, kann sein bzw. ihr Wahlrecht ausüben.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 2. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres